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 Zusammenfassung der Offenlegung
 - Offenlegungsabgleich offizielle URL-Übereinstimmung
- Offenlegungszeit 2019-09-28
- Grund der Bestrafung ist nicht berechtigt, in Österreich konzessionspflichtige Bankgeschäfte zu betreiben. Daher ist ihr die Entgegennahme fremder Gelder zum Zwecke der Einlage (Einlagengeschäft) gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 zweiter Fall BWG nicht gestattet.
Offenlegungsdetails
 Warnungen European Investment Systems SL.
European Investment Systems SL Veröffentlichungsdatum: 28. September 2019 | Kategorien: Warnung Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) kann unter anderem gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) bekannt geben, dass eine bestimmte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs. 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person hierzu Anlass gegeben hat und die Unterrichtung der Öffentlichkeit notwendig und im Hinblick auf mögliche Nachteile der betroffenen Person angemessen ist. Mit Veröffentlichung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 28.09.2019 informiert die FMA, dass die European Investment Systems SL Carrer de Còrdova, 7 07181 Calvià Illes Balears Spanien und Platz der Einheit 1 60327 in Frankfurt am Main Tel: +34 971 570 948 Tel: +34 971 570 957 Tel: +49 69 97503421 Tel: +43 800 300063 Mail: info@eu-is.com Web: https://www.eu-is.com/ nicht berechtigt ist, in Österreich konzessionspflichtige Bankgeschäfte zu betreiben. Daher ist ihr die Entgegennahme von Geldern Dritter zum Zwecke der Einlage (Einlagengeschäft) gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 zweiter Fall BWG nicht gestattet.
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  Anhang
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