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Zusammenfassung der Offenlegung
- Offenlegungsabgleich offizielle URL-Übereinstimmung
- Offenlegungszeit 2019-06-04
- Grund der Bestrafung ist nicht berechtigt, in Österreich konzessionspflichtige Bankgeschäfte zu betreiben. Dem Anbieter ist es daher weder gestattet, gewerbsmäßig auf eigene noch auf fremde Rechnung zu handeln (§ 1 Abs. 1 Z 7 BWG).
Offenlegungsdetails
Warnungen Libra-Märkte.
Libra MarketsVeröffentlichungsdatum: 4. Juni 2019 | Kategorien: Warnung Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann unter anderem gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) die Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet, im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder in einer anderen Zeitung mit landesweiter Verbreitung darüber informieren, dass eine bestimmte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs. 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person hierzu Anlass gegeben hat und die Unterrichtung der Öffentlichkeit im Hinblick auf mögliche Nachteile der betroffenen Person notwendig und angemessen ist. Mit Veröffentlichung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 04.06.2019 informiert die FMA hiermit, dass Libra Markets web: www.libramarkets.com info@libramarkets.info; verification@libramarkets.info; info@libramarkets.net +442070480587; +4932221098394 ist nicht berechtigt, in Österreich konzessionspflichtige Bankgeschäfte zu betreiben. Dem Anbieter ist es daher weder gestattet, gewerbsmäßig auf eigene noch auf fremde Rechnung Handel zu treiben (§ 1 Abs. 1 Z 7 BWG).
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